Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen von Mokkaa, Inhaberin Sarah Zemlyak, Badenerstrasse 580, 8048 Zürich, Schweiz (nachfolgend „Mokkaa“).
Die buchende Person bzw. das buchende Unternehmen wird nachfolgend „Auftraggeber:in“ genannt. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmen, Selbstständige und Gründer:innen.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie davon abweichen. Ist die Auftraggeber:in Verbraucher:in, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
2. Leistungen und Projektumfang
Mokkaa bietet insbesondere Brand Weeks, Website Weeks, das Paket Brand & Website sowie Ergänzungen wie AI Brand Imagery und Website Copywriting an.
Brand Weeks und Website Weeks sind exklusiv reservierte Projektzeiträume von jeweils zwei Wochen, in denen die vereinbarten Leistungen fokussiert umgesetzt werden. Beim Paket Brand & Website folgen die Website Weeks direkt auf die Brand Weeks.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Zusätzliche Leistungen sind nur Bestandteil des Projekts, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Vertragsschluss und Buchung
Nach einem unverbindlichen Vorgespräch erhält die Auftraggeber:in ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Auftraggeber:in das Angebot schriftlich (E-Mail genügt) annimmt und die Anzahlung leistet.
Mit dem Eingang der Anzahlung ist der vereinbarte Projektzeitraum verbindlich für die Auftraggeber:in reserviert.
Die Auftraggeber:in prüft vor Vertragsschluss, ob Leistungsumfang, Voraussetzungen und Zeitraum zu ihrem Vorhaben passen.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise in Euro. Mokkaa ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise sind Endpreise ohne Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung in zwei Teilen: 50 % bei der Buchung zur Reservierung des Projektzeitraums und 50 % vor der Übergabe der finalen Dateien. Rechnungen sind innert zehn Tagen zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
Mokkaa darf mit der Übergabe der finalen Dateien, dem Launch oder der Übertragung von Zugängen warten, bis fällige Zahlungen vollständig eingegangen sind.
Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden separat angeboten und verrechnet.
5. Vorbereitung und Mitwirkung
Die Weeks leben von einer guten Vorbereitung. Dafür erhält die Auftraggeber:in nach der Buchung eine Checkliste und Vorlagen.
Alle für das Projekt nötigen Inhalte, Informationen, Entscheidungen und Zugänge – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Seitenstruktur, Links und Zugangsdaten – sind spätestens sieben Tage vor Beginn des Projektzeitraums vollständig bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte sachlich korrekt sind und rechtmässig verwendet werden dürfen.
6. Fehlende Inhalte vor Projektstart
Fehlen wesentliche Inhalte, Zugänge oder Entscheidungen und ist dadurch eine sinnvolle Durchführung des Projektzeitraums nicht möglich, ist Mokkaa nicht verpflichtet, das Projekt wie geplant zu beginnen. Der Projektzeitraum kann in diesem Fall auf den nächsten verfügbaren Termin verschoben werden.
Für eine Verschiebung, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung der Auftraggeber:in entsteht, kann eine Umbuchungspauschale von 15 % des Projektpreises, höchstens jedoch EUR 500, verrechnet werden. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet.
Fehlen nur einzelne, für den Start nicht wesentliche Inhalte, kann Mokkaa nach eigenem Ermessen mit den vorhandenen Materialien beginnen. Der im Projektzeitraum umsetzbare Umfang kann sich dadurch verändern.
7. Zeitrahmen
Ziel von Mokkaa ist die Fertigstellung des vereinbarten Umfangs innerhalb des reservierten Projektzeitraums. Voraussetzung dafür sind vollständige und rechtzeitig bereitgestellte Inhalte, zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben, ein unveränderter Projektumfang und funktionierende externe Dienste.
Kann das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber:in zuzurechnen sind, nicht im reservierten Zeitraum abgeschlossen werden, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Verlängerung oder einen unmittelbar anschliessenden Ersatzzeitraum. Nötige Arbeiten ausserhalb des Zeitraums können separat vereinbart und verrechnet werden.
8. Designprozess, Austausch und Freigaben
Mokkaa arbeitet nach einer fokussierten One-Concept-Philosophie: Statt mehrerer paralleler Richtungen wird eine strategisch passende Gestaltungsrichtung entwickelt und gemeinsam verfeinert. Die Anzahl der Feedbackrunden ergibt sich aus der gebuchten Leistung.
Während des Projektzeitraums stehen Mokkaa und die Auftraggeber:in in engem Austausch, insbesondere per E-Mail und WhatsApp. Die Auftraggeber:in ist in dieser Zeit gut erreichbar und gibt Rückmeldungen und Freigaben zeitnah.
Mit der Freigabe einer Projektphase gilt die entsprechende Gestaltungsrichtung als bestätigt. Verzögerungen durch ausstehendes Feedback, fehlende Freigaben oder nachträgliche Inhaltsänderungen verlängern den Projektzeitraum nicht automatisch.
9. Änderungen des Projektumfangs
Der vor Projektbeginn vereinbarte Umfang ist die Grundlage für Zeitplan und Preis. Zusätzliche Seiten, Funktionen, Designvarianten, umfangreiche Inhaltsänderungen oder grundlegende Richtungswechsel nach einer Freigabe gelten als Erweiterung.
Mokkaa informiert die Auftraggeber:in, wenn ein Wunsch den vereinbarten Umfang überschreitet. Erweiterungen können nach Absprache im Projektzeitraum umgesetzt, gegen andere vereinbarte Leistungen getauscht oder separat angeboten werden.
10. Verschiebung durch die Auftraggeber:in
Projektzeiträume werden exklusiv reserviert. Gewünschte Verschiebungen sind so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen und nur nach Verfügbarkeit möglich.
- mehr als 30 Tage vor Projektbeginn: einmalig ohne Umbuchungsgebühr
- 15 bis 30 Tage vor Projektbeginn: 10 % des Projektpreises
- 8 bis 14 Tage vor Projektbeginn: 20 % des Projektpreises
- 7 Tage oder weniger vor Projektbeginn: 30 % des Projektpreises
Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet. Geleistete Zahlungen werden – abzüglich allfälliger geschuldeter Beträge – auf den neuen Termin angerechnet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
11. Kündigung durch die Auftraggeber:in
Die Auftraggeber:in kann den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beenden. Bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten werden nach Aufwand abgerechnet.
Erfolgt die Beendigung, nachdem der Projektzeitraum verbindlich reserviert wurde und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von Mokkaa auf Ersatz des Schadens aus einer Beendigung zur Unzeit vorbehalten.
Geleistete Zahlungen werden mit offenen Ansprüchen verrechnet; ein darüber hinausgehendes Guthaben wird zurückerstattet. Zwingende gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
12. Verhinderung von Mokkaa
Kann Mokkaa den Projektzeitraum wegen Krankheit, Unfall, familiären Notfällen oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht oder nicht vollständig einhalten, informiert Mokkaa die Auftraggeber:in so früh wie möglich und darf den Zeitraum angemessen unterbrechen, verlängern oder auf den nächstmöglichen Termin verschieben. Dadurch entstehen der Auftraggeber:in keine zusätzlichen Kosten.
Ist eine Fortsetzung in angemessener Zeit nicht möglich, können beide Parteien den Vertrag für die noch nicht erbrachten Leistungen beenden. Erbrachte Leistungen werden abgerechnet, ein verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen, die auf Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, etwa erhebliche technische Ausfälle, Störungen wesentlicher Plattformen, behördliche Massnahmen oder Naturereignisse. Der Projektzeitraum verschiebt sich in angemessenem Umfang.
14. Projektpause
Reagiert die Auftraggeber:in trotz Nachfrage über längere Zeit nicht und kann das Projekt deshalb nicht sinnvoll weitergeführt werden, darf Mokkaa das Projekt pausieren. Der reservierte Zeitraum verlängert sich dadurch nicht automatisch. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit; zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Mitteilung verrechnet werden.
15. Inhalte und Rechte Dritter
Die Auftraggeber:in stellt sicher, dass alle von ihr bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Schriften und sonstigen Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen. Mokkaa ist nicht verpflichtet, dies zu prüfen.
Für Schriften, Stockmaterial, Software, Showit, KI-Tools und andere externe Dienste gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
16. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeber:in zeitlich und räumlich unbeschränkte, kommerzielle Nutzungsrechte am finalen, individuell erstellten Design – bei Brand Weeks insbesondere am finalen Logo-System. Dies umfasst Veröffentlichung, Nutzung in allen Medien sowie die weitere Bearbeitung.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, Arbeitsdateien und verworfene Konzepte sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung. Rechte Dritter bleiben unberührt.
17. Showit und externe Systeme
Websites werden in Showit umgesetzt. Für die dauerhafte Nutzung braucht die Auftraggeber:in einen eigenen Showit-Account mit aktivem Abonnement.
Kosten für Showit, Domain, Newsletter- oder Buchungssysteme, Schriften, Stockmaterial und andere externe Dienste sind nicht im Projektpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Externe Tools werden im vereinbarten Umfang verknüpft, wenn die Konten eingerichtet und die Zugänge vorhanden sind.
Für Verfügbarkeit, Preise, technische Änderungen oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter übernimmt Mokkaa keine Verantwortung.
18. Domain, Launch und bestehende Websites
Bei einer Domain-Umstellung kann eine bestehende Website vorübergehend oder dauerhaft offline gehen. Die Auftraggeber:in sichert benötigte Inhalte der bisherigen Website vor der Umstellung. Für Verzögerungen durch Domainanbieter, DNS-Änderungen oder andere Drittanbieter kann kein fester Zeitpunkt garantiert werden.
19. SEO
Sofern im Angebot enthalten, werden grundlegende On-Page-Massnahmen umgesetzt, etwa Seitentitel, Meta-Beschreibungen und eine saubere Überschriftenstruktur. Eine individuelle SEO-Strategie, Keyword-Recherche oder bestimmte Rankings und Besucherzahlen sind nicht geschuldet.
20. KI-gestützte Leistungen und AI Brand Imagery
Mokkaa kann KI-Tools für Ideenfindung, Recherche, Texte und visuelle Konzepte einsetzen. Bei gebuchter AI Brand Imagery werden generative Systeme zur Erstellung der finalen Bilder verwendet.
Bedingt durch den generativen Prozess können einzelne Details, Personen, Objekte oder Schriften variieren und nicht immer exakt reproduziert werden. AI Brand Imagery ersetzt bei sehr spezifischen Produkt- oder Porträtanforderungen nicht zwingend klassische Fotografie. Nicht ausgewählte Varianten sind nicht Teil der Übergabe.
21. Website Copywriting
Gebuchte Texte entstehen auf Grundlage der Informationen der Auftraggeber:in zu Unternehmen, Positionierung, Leistungen, Zielgruppe und Brand Voice. Für die sachliche Richtigkeit, insbesondere von Leistungen, Preisen, Fachaussagen und rechtlich relevanten Angaben, bleibt die Auftraggeber:in verantwortlich.
22. Rechtliche Inhalte
Mokkaa erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Im Rahmen der Website Weeks werden Seiten für Impressum und Datenschutz angelegt und ein Cookie-Banner technisch eingerichtet. Die Inhalte dieser Rechtstexte stellt die Auftraggeber:in bereit und lässt sie bei Bedarf rechtlich prüfen. Die technische Einrichtung stellt keine rechtliche Prüfung der Website dar.
23. Freigabe und Veröffentlichung
Vor der Veröffentlichung kann die Auftraggeber:in die Website bzw. die Leistungen prüfen. Mit der Freigabe bestätigt sie, dass Design, Inhalte und Umsetzung im Wesentlichen dem vereinbarten Stand entsprechen.
Erkennbare technische Fehler im vereinbarten Umfang werden in angemessener Zeit behoben. Kleinere Fehler, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Zurückhalten der Freigabe oder Zahlung. Geschmackliche Änderungen nach einer Freigabe sind kein Mangel.
24. Übergabe und Datensicherung
Nach Abschluss erhält die Auftraggeber:in die vereinbarten finalen Dateien und Zugänge, bei Websites inklusive persönlicher Übergabe und Videotutorials.
Projektdateien stehen sechs Monate nach Projektabschluss zum Download bereit. Eine dauerhafte Archivierung ist nicht geschuldet; die Auftraggeber:in sichert ihre Dateien selbst. Nach Projektabschluss wird empfohlen, für die Zusammenarbeit geteilte Passwörter zu ändern.
25. Änderungen nach der Übergabe
Nach der Übergabe liegt die Verantwortung für spätere Änderungen bei der Auftraggeber:in. Mokkaa haftet nicht für Fehler, die durch Änderungen der Auftraggeber:in oder Dritter, neue Integrationen oder Änderungen externer Plattformen entstehen. Wartung, Erweiterungen oder Fehlerbehebungen können separat beauftragt werden.
26. Gewährleistung und Haftung
Mokkaa erbringt die Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsätze, Rankings oder Besucherzahlen wird keine Garantie übernommen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
27. Vertraulichkeit und Portfolio
Vertrauliche Informationen und Zugangsdaten werden vertraulich behandelt.
Mokkaa darf finale Arbeiten nach ihrer Veröffentlichung als Referenz auf der eigenen Website, im Portfolio und in Social Media zeigen, sofern vor Projektbeginn nichts anderes vereinbart wurde.
28. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt über die vereinbarten Kanäle, insbesondere E-Mail, WhatsApp und Video-Calls. Für wesentliche Mitteilungen wie Verschiebungen oder Kündigungen kann Mokkaa die Textform verlangen.
29. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher:innen, bleiben vorbehalten.
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.